Total Expense Ratio (TER), Ausgabeaufschlag, Managementgebühren, gegebenenfalls Performancegebühr: Die Kosten eines Fonds können sich bemerkbar machen und stellen daher ein wichtiges Auswahlkriterium dar. Laut Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) müssen sie daher in den vorgeschriebenen zweiseitigen Informationsblättern – in einer Zahl aggregiert – angegeben werden.
Bald allerdings kommen noch weitere Informationspflichten durch EU-Richtlinien hinzu. Die seit diesem Jahr umgesetzte MiFID II (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) und die voraussichtlich ab 2020 geltende Priips (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte – betrifft vor allem Fondspolicen) bringen zwei zusätzliche Dokumente ins Spiel. Damit erhalten die Käufer dann drei verschiedene Infoblätter mit teils abweichenden Angaben – Verwirrung vorprogrammiert. So werden nämlich beispielsweise Transaktionskosten in den KAGB-Informationen nicht in die Kostenangabe aufgenommen, in der MiFID-Version hingegen schon. Und nicht nur die Frage, was eigentlich alles zu den Kosten zählt, wird unterschiedlich beantwortet. Auch wie diese dann auszuweisen sind, ist umstritten und wird unterschiedlich gehandhabt. Ohne Expertenwissen sind die Angaben also kaum zu verstehen.
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Jahr um Jahr legen die Lebensversicherer Milliarden auf die hohe Kante, um die hochverzinsten Altverträge abzusichern. Diese gesetzlich vorgeschriebene Zinszusatzreserve macht mittlerweile 7 Prozent der gesamten Deckungsrückstellungen aus, wie der „procontra-LV-Check 2018“ vermeldet. In absoluten Zahlen entspricht das rund 60 Milliarden Euro. Allein in diesem Jahr sollen rund 20 Milliarden hinzukommen.
Einerseits sind diese Summen beruhigend für die Versicherten, die sich trotz der anhaltenden Niedrigzinsmisere darauf verlassen können, die hohen zugesagten Verzinsungen am Ende auch zu erhalten. Andererseits bringt die Zinszusatzreserve ihnen nicht nur Vorteile: Die Versicherer mussten und müssen reichlich „Tafelsilber“ verkaufen, um die Reserve füllen zu können. Dabei handelt es sich oftmals um lukrative Investments, die zukünftig nicht mehr als Renditebringer für die Überschussbeteiligung zur Verfügung stehen. Zudem müsste nach bisheriger Berechnungsmethode in den kommenden Jahren so viel in die Reserve eingezahlt werden, dass diese sich bis 2023 verdreifachen würde – das würde einige Versicherer in bedrohliche Schieflage bringen. Eine neue Berechnungsmethode soll die Belastung nun lindern.
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… dann liegt das in der (relativen) Mehrheit der Fälle an den Versicherungsnehmern. Das ergab eine Befragung von 69 Berufsunfähigkeits-(BU)-Versicherern. Ihre Ergebnisse widersprechen der weitverbreiteten Wahrnehmung, dass viele BU-Versicherer Leistungsanträge abschmettern würden.
Tatsächlich führt die ausbleibende Kundenreaktion auf Nachfragen des Versicherers mit 36 Prozent die Liste der Ablehnungsgründe an. Knapp dahinter folgt mit 34 Prozent die Nichterreichung des erforderlichen BU-Grades von 50 Prozent. Weniger als jeder zehnte Antrag (9 Prozent) wird aufgrund der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten abgelehnt, also in der Regel wegen falsch beantworteter Gesundheitsfragen. 8 Prozent der Ablehnungen beruhen auf Anfechtungen wegen Betrugsverdachts, nur 2 Prozent auf Ausschlussklauseln (BU durch aus dem Versicherungsschutz ausgenommene Vorerkrankungen bzw. Schädigungen).
Es empfiehlt sich, wichtige Leistungsanträge mit Unterstützung des Versicherungsmaklers zu erstellen – dieser leistet auch bei Ablehnungen Hilfe.
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Mit dem A380 brachte Airbus 2005 eine neue Klasse von Riesen-Verkehrsflugzeugen auf den Markt, die den Luftverkehr auf eine neue Stufe heben sollte. Auch als Sachwert für geschlossene Fonds bot sich der vermeintliche Superflieger an. Mit großen Hoffnungen stiegen denn auch viele Anleger ein, die ein solides Asset in einem Zukunftsmarkt zu erwerben glaubten.
Kürzlich endete der erste zehnjährige Leasingvertrag für einen A380, an dem Privatinvestoren sich beteiligen konnten. Unterm Strich steht eine Enttäuschung. Denn ein Anschluss-Leasingnehmer konnte nicht gefunden werden, weshalb die Fondsgesellschaft Dr. Peters den Flieger nun in Einzelteilen verkaufen will. So sollen die Anleger immer noch zwischen 2,2 und 3,0 Prozent p. a. Rendite einfahren können. Avisiert waren allerdings 7 bis 8 Prozent p. a.
Voraussetzung für den halbwegs glimpflichen Ausgang ist, dass die Prognosen für die Veräußerungserlöse sich als zutreffend erweisen. Eine vergleichbare Verkaufsaktion gab es nämlich bisher nicht.
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Allenthalben hört man von prall gefüllten Sozialkassen, der guten Beschäftigungssituation sei Dank. So soll demnächst der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung deutlich sinken. Da überrascht es zunächst, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung bald einen Sprung nach oben vollziehen soll – um satte 0,5 Prozent. Bis vor Kurzem war noch von 0,3 Prozent die Rede. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich nun jedoch für ein halbes Prozent Aufschlag zum 1. Januar 2019 entschieden. „Wenn wir mehr Pflegekräfte wollen und wenn wir sie besser bezahlen wollen, dann wird das mehr kosten“, begründet Spahn die Pläne.
Der Fachkräftemangel ist jedoch nicht der einzige Grund, warum die Pflegeversicherung trotz Beschäftigungsboom mehr Geld braucht. Hinzu kommt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen und damit der Anspruchsberechtigten – aufgrund der alternden Gesellschaft – steigt. Außerdem wurden mit der jüngsten Pflegereform die Leistungen leicht angehoben.
Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen wird die finanzielle Belastung dadurch allerdings kaum geringer: Infolge der Leistungserhöhung sind auch die Pflegekosten deutlich nach oben gegangen. Ohne private Vorsorge muss im Pflegefall weiterhin pro Monat ein potenziell vierstelliger Eigenanteil aufgebracht werden.
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Robotik! Künstliche Intelligenz! E-Mobilität! So heißen einige der Branchen, die aktuell als besonders vielversprechend gelten, auch für Anleger. Dementsprechend legen die Initiatoren immer neue Investmentprodukte auf, die sich bestimmten Trends widmen. Für Privatanleger können solche Themenfonds interessant sein. Es empfiehlt sich jedoch, dabei behutsam vorzugehen – denn schnell kann es zur Bildung von Klumpenrisiken kommen. Wer „zu viele Eier in einen Korb“ legt, könnte am Ende kalt erwischt werden, wenn die großen Hoffnungen sich verflüchtigen.
Das zeigt das Beispiel Logistik in den Nullerjahren: Da sich immer größere Teile des Handels ins Netz verlagerten und zudem die Globalisierung schier unaufhaltsam voranschritt, galt die Logistikbranche als heißer Tipp. Zahlreiche Privatanleger stiegen in Branchenfonds ein, um an der erwarteten goldenen Zukunft teilzuhaben. Doch die kam nicht, da der erbitterte Wettbewerb die Preise und die Unternehmensgewinne niedrig hielt. Am Ende stand die Enttäuschung.
Daher sollte der Investitionsfokus nicht zu eng gefasst werden, wenn man auf Trends setzen möchte. Als Beimischung können Zukunftsthemen wie alternde Gesellschaft, Biotech oder die eingangs erwähnten Technik-Trends durchaus lohnenswert sein.
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In der Haftpflicht- und Hausratversicherung gibt es gewisse Gesetzmäßigkeiten. Kaum erscheint ein neues beliebtes Handymodell auf dem Markt, passieren massenweise versicherte Missgeschicke mit dem Vorgängermodell; steht eine Fußball-WM an, fallen reihenweise Fernseher von der Wand.
Versicherungsbetrug wird oft als „Volkssport“ verharmlost, dabei handelt es sich um eine Straftat. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft, bei schwerem Betrug sogar bis zu zehn Jahre. Dessen ungeachtet hat jeder 20. Deutsche laut Umfrage bereits seine Versicherung beschummelt, Dunkelziffer unbekannt. Meist betrifft es Unterhaltungs- und Haushaltselektronik.
Statt das Risiko einzugehen, erwischt zu werden, kann man das nicht mehr gemochte Gerät allerdings ebenso gut einfach weiterverkaufen. Entgegen einem verbreiteten Irrglauben wird nämlich keineswegs ein neues erstattet. Vielmehr gilt der Zeitwert als Entschädigungsgrundlage, also der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Um diesen Wert abschätzen zu können, schauen die Versicherungsmitarbeiter nicht selten bei Ebay & Co. nach, wie viel für vergleichbare Geräte gezahlt wird. Ein Verkauf über solche Plattformen bringt also ebenso viel ein wie ein Versicherungsbetrug – und das mit deutlich weniger Stress, Aufwand und Risiko.
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Die Region bestimmt maßgeblich darüber, wie viele Jahreseinkommen Immobilienkäufer für ihr Wunschobjekt aufbringen müssen. Günstige und teure Gegenden können sich dabei um den Faktor fünf unterscheiden. So können sich Käufer in Wuppertal vergleichsweise freuen: Für eine 75-Quadratmeter-Wohnung müssen sie nur gut zwei durchschnittliche Haushalts-Jahreseinkommen berappen, das entspricht knapp 91.000 Euro. Etwas weiter südlich, in Köln, werden dagegen im Schnitt schon 6,3 Jahreseinkommen fällig (253.000 Euro).
Und obwohl die Münchener mit einem Haushaltseinkommen von fast 49.000 Euro zu den Spitzenverdienern gehören, müssen sie am längsten sparen: Knapp elf Jahreseinkommen (515.000 Euro) verlangen die Verkäufer in der bayerischen Landeshauptstadt für eine 75-Quadratmeter-Wohnung. Nicht ganz so extreme, aber auch noch gesalzene Preisniveaus verzeichnen Frankfurt/Main, Berlin, Freiburg und Regensburg – in diesen Städten müssen 7,7 bis 9,3 Jahreseinkommen für eine vergleichbare Behausung gezahlt werden.
Die günstigen Metropolen liegen vorwiegend in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet. In jeder dritten deutschen Großstadt werden weniger als drei Haushalts-Jahreseinkommen für 75 Quadratmeter verlangt.
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Der Markt für E-Bikes, aber auch für hochwertige Mountainbikes und Designräder boomt. Der Verband der deutschen Zweiradindustrie erwartet, dass allein in diesem Jahr rund 800.000 Pedelecs (Elektrofahrräder) verkauft werden – in der Regel zu Preisen zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Damit stehen beträchtliche Werte in Keller, Garage, Hausflur oder sonst wo. Und Werte sollten geschützt sein, insbesondere gegen Diebstahl.
Mit einer Erweiterung der Hausratversicherung lässt sich dies erreichen. Bei bereits vereinbartem Radschutz sollte überprüft werden, ob dieser auf dem aktuellen Stand ist. Eine Nachtzeitklausel beispielsweise, der zufolge bei einem Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr kein Versicherungsschutz gilt, muss heutzutage nicht mehr in Kauf genommen werden. Ebenso verhält es sich mit der Nachtzeiteinschränkung, die das Unterstellen der Räder in einem verschlossenen Fahrradkeller vorschreibt. Idealerweise sollte auch nach grob fahrlässig verursachten Schäden eine Leistung erfolgen. Bei der Tarifauswahl sollte zudem ein Blick auf die Klauseln geworfen werden, die den Erstattungsanspruch nach einem Diebstahl hochwertiger Teile regeln.
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