… dann müssen sie mit Widerstand ihrer Krankenversicherung rechnen. Die sieht nämlich, außer in Notfällen, gern eine vertragsärztliche Einweisung als Basis für die Kostenerstattung. In einem Urteil vom 19. Juni hat das Bundessozialgericht nun die Patientenrechte gestärkt: Auch abseits von Notfällen sind die Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Versorgung „in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist“.
Im verhandelten Fall hatte sich ein Mann für drei Wochen zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben, ohne von einem Vertragsarzt eingewiesen worden zu sein. Seine Krankenkasse verweigerte im Anschluss die Erstattung der fälligen 5.600 Euro unter Berufung auf die „Selbsteinweisung“. Die Sache ging vor das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, das ebenso für den Patienten entschied wie nun das Bundessozialgericht in der Revision. Sollten in den Bundesländern von diesem Urteil abweichende Regelungen getroffen worden sein, dann sind diese nichtig.
> weiterlesen
Die finanzielle Ausstattung der deutschen Lebensversicherer hat einen Sprung nach oben verzeichnet. Ablesen lässt sich dies an der sogenannten Solvenz- oder Bedeckungsquote. Sie ist gemäß dem europäischen Regelwerk Solvency II eine zentrale Kennziffer für die Stabilität und „Sturmfestigkeit“ der Anbieter. An ihrer Aussagekraft und Vergleichbarkeit werden von Experten zwar starke Zweifel geäußert. Dennoch lässt sie zumindest Trends erkennen.
Und der Trend ist in diesem Fall deutlich: Im vierten Quartal stand laut Versichererverband GDV im Schnitt eine Solvenzquote von 383 Prozent zu Buche; ein Jahr zuvor waren es 344 Prozent. Anders als die Lebensversicherer traten die Schadens- und Unfallversicherer in puncto Bedeckungsquote auf der Stelle: Bei ihnen stieg die Kennziffer von 286 auf 287 Prozent.
Insgesamt weist die deutsche Assekuranz im europäischen Vergleich eine deutlich überdurchschnittliche Bedeckungsquote aus. Während das Mittel bei 229 Prozent liegt, kommen die deutschen Versicherer spartenübergreifend auf 331 Prozent.
> weiterlesen
Die InterRisk ist „Deutschlands Beste Versicherung“ im Bereich „Unfallversicherung“ der Kategorie „Risiko und Unfall“. Zu diesem Urteil kamen die Ratingagentur Franke und Bornberg und das Deutsche Institut für Service- Qualität in Kooperation mit dem Nachrichtensender n-tv. Beim erstmalig vergebenen Award „Deutschlands Beste Versicherungen“ wurden laut Informationen der Prüfer insgesamt 48 Auszeichnungen in neun Produktbereichen verliehen. Um dem Verbraucher eine wirksame und ausgewogene Entscheidungshilfe an die Hand geben zu können, war für eine Top-Platzierung der geprüften Versicherungsunternehmen die optimale Kombination aus Produktqualität, attraktiven Konditionen und Service ausschlaggebend. In der Kategorie der Risiko- und Unfallversicherer konnte die InterRisk durchweg überzeugen und wurde als „Deutschlands Beste Versicherung“ im Bereich der Unfallversicherer ausgezeichnet.
So wurde getestet: Anhand von 5.400 Untersuchungsdetails bildeten zunächst die Produktqualität sowie die Preise und Leistungen die Bewertungsgrundlage des durch Franke und Bornberg durchgeführten Ratings. Nur die besten Produkte wurden vom Deutschen Institut für Service-Qualität anschließend einem umfangreichen Servicetest in Form von verdeckt initiierten Telefonberatungen und E-Mail-Anfragen unterzogen. Das Prädikat „Deutschlands Beste Versicherung“ war nicht die erste Höchstwertung für die InterRisk Versicherungs-AG in der Sparte Unfall im Jahr 2018. Beim ebenfalls in Kooperation mit Franke und Bornberg durchgeführten FOCUSMONEY- Unfallrating (Ausgabe 13/2018) wurde das Unfall-Konzept XXL der InterRisk Versicherungs-AG – wie bereits im Vorjahr – auch 2018 mit der Höchstwertung „Hervorragend“ und somit als „Beste Unfallversicherung“ für Erwachsene ausgezeichnet. Das Testfeld umfasste insgesamt 32 Tarife von 32 Anbietern. Im Teilrating für die Zielgruppe Erwachsene erhielt neben der InterRisk lediglich ein weiterer Anbieter das Prädikat „Hervorragend".
> weiterlesen