Einst wurden sie als erzsichere Geldanlagen und optimale Altersvorsorge verkauft: langfristige Spar- und Bausparverträge der Sparkassen. Die hohe Garantieverzinsung ist den Bankmanagern in den heutigen Niedrigzinszeiten jedoch ein Dorn im Auge. Im Zuge von Kostensenkungen auf breiter Front werden immer mehr Kunden die Verträge einfach gekündigt. Vor allem sächsische Sparkassen machten in jüngerer Zeit damit Schlagzeilen, aber auch andere Kreditinstitute verfolgen diese Taktik.
Als Entschädigung steht beispielsweise den Kunden der Sparkasse Bautzen das Angebot offen, ein Sparbuch mit 1,1 Prozent Zinsen zu eröffnen. Das ist zwar deutlich mehr als derzeit bei Sparbüchern üblich, aber auch deutlich weniger als in den Ursprungsverträgen vereinbart. Zudem darf nur das alte Vertragsvermögen auf die neuen Sparbücher übertragen werden, weitere Einzahlungen sind nicht möglich.
Verbraucherschützer monieren, dass das „Prinzip der Vertragstreue“ mit den Kündigungen infrage gestellt werde. Mehrere Klagen gegen Sparkassen laufen aktuell, abschließende Urteile wurden noch nicht gefällt.
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Viele Menschen haben das Gefühl, das Leben in der modernen Hochleistungsgesellschaft werde immer „schneller“ und damit anstrengender. Die Folge: Stress, Burn-out und andere psychische Belastungen nehmen zu. Das zeigt sich auch in den Statistiken zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Seit Jahren sind seelische Probleme auf dem Vormarsch. Die neuesten Zahlen, die der Versichererverband GDV jüngst für 2016 vorlegte, unterstreichen diesen Trend – und zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern.
Bei 35,4 Prozent der Frauen, die berufs- oder erwerbsunfähig werden, liegt die Ursache in der Psyche. Bei Männern sind es „nur“ 25 Prozent, wenngleich seelische Probleme auch hier auf Rang eins der Ursachen stehen. Insgesamt ergibt das 29 Prozent aller Betroffenen. Auf Rang zwei folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 18,4 Prozent. Hier sind Männer (20,9) stärker betroffen als Frauen (14,4). Anders sieht es wieder bei den Krebserkrankungen aus, die insgesamt auf 18 Prozent kommen: Bei 23 Prozent der Frauen und 14,8 Prozent der Männer sind sie für Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit verantwortlich. Unfälle sind bei 11,5 Prozent der Männer und nur 5,1 Prozent der Frauen der Auslöser.
Insgesamt muss mehr als jeder fünfte Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters die Erwerbstätigkeit einstellen. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge wird daher auch von Verbraucherschützern dringend empfohlen – denn die staatliche Absicherung ist kaum der Rede wert.
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Eine Betriebsrente zu installieren war bisher für viele Arbeitgeber in Niedriglohnbranchen wie Gebäudereinigung und Gastronomie keine wirkliche Option. Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) Anfang des Jahres hat sich das geändert: Die Arbeitgeber erhalten nun für Beschäftigte mit einem Einkommen von maximal 2.200 Euro monatlich einen 30-prozentigen staatlichen Zuschuss zu Betriebsrentenbeiträgen. Diese müssen zwischen 240 und 480 Euro jährlich betragen, womit sich der Zuschuss pro Beschäftigtem und Jahr auf 72 bis 144 Euro beläuft. Damit sinkt die Hürde vor der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung, mit der sich Arbeitgeber nicht zuletzt im Ringen um Arbeitskräfte profilieren können.
Auch für die Arbeitnehmer wird die Betriebsrente lohnenswerter. Für viele Geringverdiener bestand bisher das Problem, dass ihre gesetzliche Rente voraussichtlich unter dem Grundsicherungsniveau liegt und eine Betriebsrente mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet würde. Mit dem BRSG gibt es die Betriebsrente nun bis einer Höhe von 100 Euro ohne Abzüge bei der Grundsicherung. Über diese Grenze hinaus sind 30 Prozent anrechnungsfrei, allerdings nur bis zur Hälfte der sogenannten Regelbedarfsstufe 1 (aktuell 416 Euro monatlich).
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Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren.
Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung.
Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.
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Die Liebe der Deutschen zum Sparbuch ist unverbrüchlich, Niedrigzinsen hin oder her. Im internationalen Vergleich lassen die Bundesbürger dadurch jede Menge Renditepotenzial liegen. Mehr noch: Durch die Inflation nimmt die Kaufkraft des Ersparten ab. Denn aktuell gibt es auf Tagesgeld, Festgeld und Spareinlagen durchschnittlich mickrige 0,2 Prozent Zinsen. Die Inflation liegt deutlich darüber, nämlich bei rund 1,5 Prozent. Wer sein Geld auf dem Sparbuch parkt, muss also mit einer realen Negativverzinsung von 1,3 Prozent leben.
Allein im ersten Quartal 2018 haben die Deutschen so 7,1 Milliarden Euro oder 86 Euro pro Kopf eingebüßt. Seit 2010 kosteten die Niedrigzinsen – in Kombination mit ertragsschwachen festverzinslichen Spareinlagen – jeden Bürger im Schnitt 999 Euro.
Diese Bilanz könnte deutlich besser aussehen, wenn die Scheu vor den Kapitalmärkten geringer ausgeprägt wäre. Diese ist insofern unberechtigt, als seriöse Aktieninvestments sich langfristig bisher noch immer ausgezahlt haben, auch wenn es zwischenzeitlich zu Abschwüngen kommen kann. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Anlageprodukte, welche die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge garantieren und zusätzlich die Partizipation an renditestarken Kapitalmarktinvestments ermöglichen.
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Wer eine eigene Immobilie besitzt, weiß um die Gefahren, die von verschiedenen Seiten drohen. Ob Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Elementargefahren wie Überschwemmungen: Jederzeit kann es zu Schäden am Gebäude kommen, die richtig ins Geld gehen können. Daher ist dringend zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zu raten.
Bei der Auswahl steht man allerdings vor einer verwirrenden Tarifvielfalt. Naturgemäß sind nicht alle Angebote gleichermaßen zu empfehlen, auch wenn viele sich an den GDV-Musterbedingungen orientieren. Folgende fünf Aspekte sollten nicht unter den Tisch fallen:
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Werden Kosten für die Beseitigung von Vandalismus- und Graffiti-Schäden übernommen?
Sind Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes mitversichert?
Sind umgestürzte Bäume bzw. deren Beseitigung und ggf. eine Wiederaufforstung abgedeckt?
Gibt es eine Garantie, dass mindestens der Schutzumfang der GDV-Musterbedingungen gilt?
Darüber hinaus entscheiden noch zahlreiche weitere Kriterien über die Qualität einer Wohngebäudepolice. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich daher professionell und unabhängig beraten lassen.
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Eine Großstudie hat die Altersvorsorge von 71.600 Selbstständigen in 15 Ländern untersucht. Der Trend geht in Deutschland wie anderswo hin zum Freelancer- und Einzelunternehmertum, denn auf diese Gruppe entfällt der größte Teil des kontinuierlichen Wachstums bei den Selbstständigenzahlen. So haben hierzulande gut drei Viertel der Selbstständigen keine Angestellten.
Obwohl das mittlere Einkommen bei 45.000 Dollar liegt, sieht sich nur jeder fünfte Befragte in Deutschland für den Ruhestand gut gewappnet (weltweit sind es 26 Prozent). Konkrete Vorsorge betreiben lediglich 40 Prozent (weltweit: 34). Für 15 Prozent stellt der Verkauf ihres Unternehmens das Fundament für den Ruhestand dar.
Angesichts dieser Zahlen nimmt es nicht wunder, dass sich jeder dritte Solo-Selbstständige darauf einstellt, frühestens mit 70 oder sogar gar nicht mit dem Arbeiten aufzuhören – Ruhestand wird damit zum Luxus. Auch daher fordern sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Ob diese alte Forderung noch umgesetzt wird, steht in den Sternen. Die Betroffenen tun mithin gut daran, schon frühzeitig private Altersvorsorgelösungen wie Fondspolicen oder Aktiensparpläne in Anspruch zu nehmen.
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Das hohe Niveau des hiesigen Angebots an Auslandsreisekrankenversicherungen bestätigen die Produkttester von Finanztest in ihrer April-Ausgabe. 88 weltweit gültige Jahresverträge ohne Gesundheitsprüfung und ohne Bindung an andere Reiseversicherungen nahmen sich die Analysten vor. Rund die Hälfte der Tarife wendet sich jeweils an Einzelpersonen und an Familien. Im Fokus standen Leistungen für Krankenrücktransporte, Überführung/Bestattung und Kinderbetreuung ebenso wie die Gesundheitsleistungen, die Transparenz der Vertragsklauseln und die Regelung für Schäden durch Kernenergie, Pandemien und Krieg.
Knapp die Hälfte der 88 Tarife erhielt die Höchstnote, während lediglich 5 schlechter als „befriedigend“ eingestuft wurden. Gegenüber vorherigen Tests von 2014 und 2015 hat sich das Ergebnis damit deutlich verbessert, obwohl manche Prüfkriterien verschärft wurden. „Hausaufgaben erfolgreich gemacht“, könnte man zusammenfassen.
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Obwohl die Niedrigzinsen die klassischen sicherheitsorientierten Investments wie Renten unattraktiv machen, ist die Zahl der deutschen Aktienbesitzer zuletzt gesunken. 8,98 Millionen hielten 2016 Aktien oder Aktienfondsanteile, wie das Deutsche Aktieninstitut (DAI) errechnet hat. 2014 waren es noch 30.000 mehr. Im Jahr 2001 gab es sogar mal fast 13 Millionen Aktionäre – dafür hatte unter anderem der „Manfred-Krug-Effekt“ gesorgt, der die Telekom-Aktie zur „Volksaktie“ machen sollte.
Damit verzichten die Deutschen im Vergleich zu anderen westlichen Nationen auf einen Gutteil Rendite. Über alle Anlageklassen hinweg generieren sie nach Abzug der Inflation gerade mal 2,3 Prozent p. a. Die Finnen dagegen, die prozentual rund dreimal so viele Aktionäre zählen wie die Deutschen, kommen auf 6,9 Prozent. Einen Lichtblick erkennt das DAI immerhin: In der jüngsten Altersgruppe (14 bis 39 Jahre), die vom gesetzlichen Rentensystem nicht viel zu erwarten hat, stieg die Zahl der Aktionäre – von 1,696 auf 1,952 Millionen zwischen 2014 und 2016.
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