Kategorie: Allgemein

Worauf Hausbesitzer bei Schnee und Eis achten müssen

25.02.2019 | Worauf Hausbesitzer bei Schnee und Eis achten müssen

Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden). Wer Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer nicht auf. Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden.
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Hoffnung für geprellte P&R-Anleger

04.02.2019 | Hoffnung für geprellte P&R-Anleger

Im größten Anlageskandal der deutschen Geschichte, der Pleite des Containerleasing-Unternehmens P&R, macht Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé den Gläubigern Hoffnung auf erste Zahlungen im Jahr 2020. Ein wichtiger Meilenstein dafür wurde kürzlich erreicht, nämlich der Zugriff auf den Schweizer Ableger der Unternehmensgruppe. Dieser ist nicht insolvent und betreibt sein Geschäft einstweilen weiter. Die Erträge können also nun für die Entschädigung der rund 54.000 geprellten Anleger verwendet werden. Der ambitionierte Zeitplan Jaffés wird allerdings dadurch durchkreuzt, dass die gerichtlichen Prüfungstermine auf den 29. Mai dieses Jahres verschoben wurden. Zuvor müssen die Forderungen und die Insolvenzmasse rechtssicher festgestellt werden. Wichtiger als der genaue Zeitpunkt dürfte für die Anleger ohnehin sein, dass überhaupt nennenswerte Auszahlungen erfolgen. Und dass nicht noch zu Unrecht erhaltene Gelder – die nicht aus operativem Geschäft, sondern in Schneeballsystem-Manier von Neuanlegern stammten – rückerstattet werden müssen. Zumindest in Einzelfällen dürfte das rechtlich möglich sein, wenn auch die Insolvenzverwalter „nach derzeitiger Einschätzung“ keinen Anlass dazu sehen.
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Bundesgerichtshof enttäuscht Privatversicherte

04.02.2019 | Bundesgerichtshof enttäuscht Privatversicherte

In dem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen privaten Krankenversicherern und einigen ihrer Kunden um die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Grundsatzurteil gefällt. Im Fokus stand die Unabhängigkeit der Treuhänder, die den Erhöhungen jeweils zustimmen müssen. Konkret ging es im verhandelten Fall um einen Treuhänder, der von seinem Auftraggeber nicht nur Honorare, sondern auch – über ein verbundenes Unternehmen – ein Ruhegehalt bezieht. Der Kläger spricht ihm die Unabhängigkeit ab und verlangt Beitragsrückzahlungen, worin ihm das Landgericht Potsdam gefolgt war. Wie der BGH aber nun entschied, ist die Unabhängigkeit des Treuhänders nicht allein ausschlaggebend für die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen. Die Hoffnung auf umfangreiche Beitragserstattungen müssen die klagenden Privatversicherten damit begraben. Zwar bleibt es ihnen unbenommen, vor Zivilgerichten im Einzelfall die Rechtmäßigkeit von Prämiensteigerungen anzufechten. Nur eben nicht unter alleinigem Verweis auf eine mögliche Befangenheit des Treuhänders.
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Gezerre um Grundsteuer-Reform

26.01.2019 | Gezerre um Grundsteuer-Reform

Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik aufgegeben, die Immobilien-Grundsteuer zu reformieren. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat daraufhin kürzlich einen Entwurf vorgelegt, nach dem die Grundsteuer für jede Wohnung individuell zu berechnen wäre. Einfließen sollen dabei die Wohnfläche, das Alter, die Grundstücksfläche und der aktuelle Bodenwert, aber auch die Nettokaltmiete. Je höher die Miete, desto höher soll auch die Steuerlast ausfallen. Die Opposition befürchtet nicht nur einen immensen bürokratischen Aufwand, sondern auch steigende Mieten, da die Grundsteuer auf diese umgelegt werden kann. Sozialpolitisch wären höhere Wohnkosten angesichts der ohnehin angespannten Immobilienmärkte in vielen deutschen Städten kaum zu vermitteln. Um eine solche Entwicklung zu verhindern, möchte Bundesjustizministerin Katharina Barley die Umlagefähigkeit abschaffen – wogegen wiederum die Unionsparteien Widerspruch eingelegt haben. Ihr Argument: Auch ein solcher Schritt würde zu steigenden Mieten führen, da die Vermieter als Kompensation für den wegfallenden Steuerzuschlag die Kaltmieten erhöhen würden. Damit würde auch die jeweilige Vergleichsmiete steigen und neue Spielräume für Erhöhungen eröffnen.
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Abwärtstrend in der Lebensversicherung gestoppt?

26.01.2019 | Abwärtstrend in der Lebensversicherung gestoppt?

Es gab Zeiten – die Älteren werden sich erinnern –, in denen die Lebensversicherungskunden eine Gesamtverzinsung von über 7 Prozent p. a. einstreichen konnten. In der Niedrigzinsphase ging dieser Wert auf Sinkflug; 2012 fiel er auf unter 4 Prozent, 2016 auf unter 3. Im gerade abgelaufenen Jahr wurden im Schnitt auch die 2,5 Prozent unterschritten. Und höhere Leitzinsen sind noch immer nicht in Sicht. Dennoch scheint so langsam die Talsohle erreicht zu sein – denn die bisher für 2019 bekannt gegebenen Überschussbeteiligungen brechen mit dem Abwärtstrend. Stabil bleibt die laufende Verzinsung beispielsweise bei LVM, Stuttgarter, Württembergischer, Allianz, Alte Leipziger, Nürnberger, Axa und Bayerischer. Eine Anhebung haben Ideal und DEVK angekündigt. Für manche Versicherten verwirrend sind die Begrifflichkeiten. Die laufende Gesamtverzinsung umfasst den Garantiezins, der für die gesamte Vertragsdauer gilt, und den jeweils für ein Jahr garantierten Überschuss. Daneben gibt es noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und einen Schlussüberschuss, die manchmal mit der Gesamtverzinsung zu einem Gesamtzins zusammengefasst werden. Der sieht dann optisch höher aus, ist aber nicht garantiert.
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Kassenpatienten werden 2019 entlastet

26.01.2019 | Kassenpatienten werden 2019 entlastet

Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Beginn des neuen Jahres weniger für ihre Gesundheitsversorgung bezahlen. Dafür sorgt neben gesetzlichen Änderungen auch die gute Konjunktur, die den Krankenkassen fortwährend sprudelnde Einnahmen beschert. Mindestens 18 Versicherer haben ihre Zusatzbeiträge der Stiftung Warentest zufolge zum 1. Januar abgesenkt. Lediglich zwei sahen sich, soweit bisher bekannt, zu einer Erhöhung gezwungen. Zudem werden die Zusatzbeiträge, die bislang ausschließlich von den Arbeitnehmern zu schultern waren, seit Jahresbeginn hälftig vom Arbeitgeber übernommen. Im Schnitt läuft das bei Angestellten mit 3.000 Euro Monatsbruttogehalt auf eine Entlastung von rund 180 Euro im Jahr hinaus. Auch Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren: Bis Ende letzten Jahres mussten sie noch mindestens 356 Euro monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung aufwenden, auch wenn das auf ein Missverhältnis zu ihren wahren Einnahmen hinauslief; nun liegt der Mindestbeitrag bei nur noch 160 Euro.
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Krankenzusatzversicherungen knacken 8-Millionen-Marke

03.01.2019 | Krankenzusatzversicherungen knacken 8-Millionen-Marke

Es gibt einen „heimlichen Star“ unter den Versicherungen: Krankenzusatzpolicen. Seit vielen Jahren gewinnt diese Sparte stetig an Beliebtheit bei den Bundesbürgern. Im zurückliegenden Jahrzehnt nahm die Zahl der ambulanten Krankenzusatzversicherungen um über 26 Prozent zu, wie der PKV-Verband kürzlich vermeldete. 2017 war ein Anstieg von 1,3 Prozent zu verzeichnen, womit nun 8,02 Millionen Policen in deutschen Versicherungsordnern liegen. Gesetzlich Versicherte können mit den Zusatzpolicen beispielsweise ihre Zuzahlungen zu Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Medikamenten, Naturheilverfahren oder Hörgeräten deutlich reduzieren. In vielen Bereichen sichern sie sich mit den Ergänzungstarifen den Status von Privatpatienten. Der Leistungsumfang und die Bedingungen der Tarife unterscheiden sich allerdings mitunter stark, ebenso die Prämien. Ein Vergleich gestaltet sich daher anspruchsvoll – unabhängige Beratung gibt’s beim Versicherungsmakler des Vertrauens.
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Wo Autofahrer dem größten Risiko ausgesetzt sind

03.01.2019 | Wo Autofahrer dem größten Risiko ausgesetzt sind

Jeder neunte deutsche Autofahrer (11,4 Prozent) hat pro Jahr einen – versicherungsrelevanten – Schaden zu beklagen. Bei knapp 4 Prozent kommt es auch zu Personenschäden. Das geht aus dem „Karambolage-Atlas 2018“ hervor, der von einem großen Versicherer erstellt wird. Die Unfallhäufigkeit schwankt jedoch deutlich zwischen einzelnen Regionen. An der Spitze liegen Oberhausen mit 20 Prozent, Flensburg mit 19, der Hochtaunus- und der Saarpfalz-Kreis mit jeweils 16,7, Olpe mit 16,6 und Duisburg mit 15,8 Prozent. Es folgen die Großmetropolen Berlin (15,5) und Hamburg (15,4), danach Frankfurt/Main und das Weimarer Land (je 15,3). München, Köln, Schwerin, Essen, Düsseldorf, Jena, Aachen, Freiburg im Breisgau und Chemnitz rangieren ebenso zwischen 14 und 15 Prozent wie Ostholstein, der Saale-Holzland- und der Rhein-Sieg-Kreis sowie die Landkreise Regensburg und Landshut. Die Kosten belaufen sich im Bundesschnitt auf rund 2.300 Euro pro Auto und Karambolage. Nur gut jeder dritte Schadensfall wird von den Haftpflichtversicherern übernommen, 60 Prozent entfallen auf den Kaskobereich. Zwischen den Geschlechtern gibt es übrigens keinen nennenswerten Unterschied in puncto Schadenshäufigkeit.
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Immobilien-Darlehenssumme binnen zehn Jahren verdoppelt

03.01.2019 | Immobilien-Darlehenssumme binnen zehn Jahren verdoppelt

Rund 167.000 Euro müssen Immobilienkäufer und Häuslebauer in Deutschland derzeit durchschnittlich fremdfinanzieren. Vor zehn Jahren war es noch in etwa halb so viel. Hauptgrund sind neben dem Höhenflug der Immobilienpreise die ebenfalls stark gestiegenen Baukosten. Die höchste durchschnittliche Darlehenssumme müssen die Hamburger mit circa 210.000 Euro aufnehmen, während die Thüringer mit rund 120.000 Euro auskommen. In Bayern sind es 202.000, in Berlin 179.000, in NRW 155.000 und in Mecklenburg-Vorpommern 142.000 Euro. Zwar profitieren die Neu-Eigenheimbesitzer davon, dass die Finanzierungszinsen nach wie vor auf sagenhaft niedrigem Niveau liegen, derzeit bei etwa 1,7 Prozent. Doch auch zu diesen günstigen Konditionen können sich in größeren Städten immer weniger Haushalte mit niedrigem Nettoeinkommen eine eigene Immobilie leisten. Die Preise sind so stark gestiegen, dass sie die Niedrigzinsen mehr als aufwiegen. Im Schnitt sind die deutschen Immobilienkreditnehmer 43 Jahre alt und verfügen, meist als Angestellte, über ein monatliches Haushalts-Nettoeinkommen von rund 4.000 Euro.
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